: eu-richtlinie zum pensionsfonds
Aktien oder Anleihen
In der Europäischen Union soll eine Richtlinie gemeinsame Normen für Pensionsfonds setzen. Mitte Oktober machte die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag (KOM2000-507). Noch ist allerdings nicht klar, ob die Fonds leistungs- oder beitragsorientiert sein werden. Die EU-Parlamentarier bevorzugen mehrheitlich sichere, also leistungsorientierte Pensionsfonds. Gestritten wird jedoch auch um den erlaubten Anteil an Aktien. Die EU-Kommissare in Brüssel schlagen für Pensionsfonds eine lockere Begrenzung des Aktienanteils vor – auf 70 Prozent des Gesamtvermögens. Bislang ist in Deutschland der Aktienanteil für Pensionskassen und betrieblichen Direktversicherungen auf 35 bzw. 30 Prozent beschränkt. Dagegen legen britische Pensionsfonds und -kassen drei Viertel ihres Kapitals in Aktien an. Niederländische und deutsche Rentenkassen investieren lieber in sichere, aber renditeschwächere Rentenpapiere (festverzinsliche Wertpapiere). In Frankreich müssen 50 Prozent des Kapitals in garantierte EU-Staatsanleihen investiert werden.
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