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...einem Studenten der Zopf

Eine Studentin schnitt ihrem Kommilitonen mutwillig seinen heißgeliebten Zopf ab. Der ungewollt Kurzhaarige erstattete daraufhin Anzeige wegen der "unglaublichen Verstümmelungstat".

Der mutwillig abgeschnittene Haarzopf eines Studenten hat am Mittwoch das Amtsgericht in Düsseldorf beschäftigt. Eine Studentin hatte den Zopf ihres 22 Jahre alten Kommilitonen bei einer feuchtfröhlichen Uni-Party kurzerhand abgeschnitten. Aus Wut ergriff er die Schere und es kam zum Tumult, der damit endete, dass die Studentin dem 22-Jährigen kräftig in den Bauch biss. Daraufhin erstattete der "Kurzhaarige wider Willen" Anzeige wegen der "unglaublichen Verstümmelungstat". Mittels eines "hinterhältigen Überfalls" sei ihm ein "Teil seiner Persönlichkeit" genommen worden. Der Verteidiger der 24-Jährigen bat dagegen, "die Kirche im Dorf zu lassen: Haare wachsen schließlich nach". Trotzdem entschuldigte sich die Studentin und muss nun eine Geldbuße von 300 Euro zahlen.

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