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■ die tooooschau

Guten Tag,

meine Damen und Herren,

liebe LeserInnen!

Vorsicht! Bitte verwenden Sie vorübergehend den Namen dieser „kleinen, feinen“ (Leserurteil) Seite-1-Rubrik nicht. Der Name ist verboten (siehe oben). Einstweilig. Das entschied die Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg. Sie folgt damit dem Begehr von Herrn Jobst Plog, Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg. Plog ist NDR-Intendant und wird von sämtlichen ARD-Anstalten unterstützt.

Wenn Sie also mit irgendjemandem darüber reden, dass sie diese Rubrik hassen, oder lieben, sprechen Sie dabei auf keinen Fall den Namen aus! Verwenden Sie ein Code-Wort (zum Beispiel „heute“ oder„18.30“). Falls Sie den Namen doch verwenden und jemand sie bei Herrn Plog verpfeift, sind Sie dran. Dann zahlen Sie womöglich 500.000 Mark. Oder Sie gehen in den Bau. Allerdings nicht länger als zwei Jahre. Natürlich schicken wir Ihnen dann ein Knast-Abo. Aber das muss ja nicht sein.

Und damit t-schau.

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