die spielregel:
„Wenn ein Verband an der Hand und/oder den Fingern verwendet wird, kann er durchgehend sein, vorausgesetzt, dass als Ergebnis davon nicht zwei oder mehrere Finger zusammengebunden werden in der Art und Weise, dass die Finger sich nicht einzeln bewegen können. Dies soll dem Obmann des Kampfgerichts vor Wettkampfbeginn angezeigt werden.“
So heißt es in Paragraf 32.4.1 der Internationalen Wettkampfbestimmungen für Leichtathletikevents. Bei der EM in Birmingham müssen die Kampfrichter noch bis zum 16. August den Werfern und Stoßern auf die Finger schauen.
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