die dritte meinung: Überwachung muss den Zweck haben, die Freiheit zu schützen, sagt Yannick Haan von der SPD
Yannick Haan
ist Digitalpolitiker, Mitglied in der netz- und medienpolitischen Kommission beim SPD-Parteivorstand und Co-Vorsitzender der SPD Alexanderplatz in Berlin.
In der zurückliegenden Woche gab es gleich zwei bemerkenswerte gerichtliche Entscheidungen: Erst hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte „Privacy Shield“ für nicht verfassungskonform erklärt – ein Datenabkommen zwischen den USA und Deutschland, das seine martialische Bezeichnung nicht verdient hat. Zuvor war bereits der Vorgänger, das „Safe-Harbor-Abkommen“, gekippt worden. Einen Tag später hat das Bundesverfassungsgericht die Bestandsdatenabfrage einkassiert. Diese Urteile stehen in einer langen, traurigen Tradition. Die Gerichte mussten zuletzt immer wieder die Bürgerrechte gegen die Politik durchsetzen.
Dabei wäre das eigentlich die Aufgabe gerade der europäischen Politik. Das Versprechen Europas ist es doch, die eigenen Grundwerte und Werte durchzusetzen. Stattdessen sehen wir eine Datenschutzbehörde in Irland, die alles dafür tut, den Sitz der großen Digitalkonzerne im eigenen Land zu halten. Wir erleben eine Europäische Kommission, die ein verfassungswidriges Abkommen einfach noch einmal abzeichnet und ihm einen neuen Namen verpasst. Mit seriösem Datenschutz und Grundrechtsschutz hat das nichts zu tun. Es geht nicht um die politischen Interessen der Digitalunternehmen oder die Interessen der Sicherheitsbehörden – es muss um den Schutz der Menschen gehen. Es kann nicht sein, dass Aktivisten dies immer wieder vor Gericht erstreiten müssen. Datenschutz und Grundrechte sind kein „nice to have“, sondern Grundvoraussetzung unserer Demokratie. Doch wir erleben Digitalkonzerne, die durch ihr Datensammeln eine beängstigende Detailkenntnis über unsere Leben haben. Wir erleben Sicherheitsbehörden, die immer weitreichendere Durchsetzungsmöglichkeiten erhalten. Und wir erleben eine Politik, die zuschaut oder es noch befördert.
Überwachung muss immer den Zweck haben, die Freiheit zu schützen. Das muss unser neuer gesellschaftlicher Leitsatz werden. Dieser Satz gilt dann aber nicht nur für Gerichte, sondern er gilt auch für die Politik.
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