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die anderen über die haftaussetzung für das frühere raf-mitglied mohnhaupt

Die Neue Zürcher Zeitung schreibt zur Gerichtsentscheidung: Bitterkeit wird bleiben. Dem Recht ist zwar Genüge getan worden, doch die Frage, ob diesen RAF-Figuren auch genügend Sühne abgefordert worden sei, wird in Deutschland wohl weiterhin die Gemüter bewegen. Dies erst recht, wenn Bundespräsident Köhler in einem rechtlich völlig anders gelagerten Fall über ein Gnadengesuch von Mohnhaupts Mörderkumpan Christian Klar entscheiden muss. Auch dieser will vorzeitig freikommen, auch er ohne die geringste Reue – aber eben unter Inanspruchnahme des Begnadigungsrechts des Staatsoberhauptes. Das müsste für Köhler eigentlich leicht zu entscheiden sein.

In Wien meint Der Standard dazu: Durch die Öffnung der Gefängnistore signalisiert ihr der Staat ganz deutlich: Wir können es uns leisten, milde zu sein. Wir können dich gehen lassen, du bist keine Gefahr mehr für uns. Strukturen, in denen du rückfällig werden könntest, gibt es nicht mehr. Paradoxerweise ist das Ende der Haft somit gleichzeitig auch ein Stück Desillusionierung. Unter diesen Voraussetzungen hat das Gericht gar nicht anders entscheiden können. Müsste Mohnhaupt weiterhin in Haft bleiben, hätte dies allzu sehr nach nicht enden wollender Rache ausgesehen. So aber ist Recht gesprochen worden, das jedoch auf keinen Fall einen Schlussstrich bedeutet.

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