deutsches gericht will liebe kontrollieren lassen : Der Ajatollah Hausverwalter
Der Bundesgerichtshof: Mieter dürfen ihre Lebensgefährten nur mit Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung einziehen lassen
Seit gestern gibt es hierzulande amtlich bestallte Sittenwächter. Im Iran brauchte es dafür eine islamische Revolution, in Deutschland genügt ein Urteil des BGH. Künftig redet der Vermieter mit, sobald Liebende zusammenziehen wollen. Damit wird den Bundesbürgern höchstrichterlich ein Ritual verordnet, was schon in den 50er-Jahren die Liebe das Grausen lehrte: die Pflicht, seine Liebste „vorstellen“ zu müssen.
Doch das Gericht steigerte noch den Schrecken von einst, unter verdrossenen Schwiegerelternaugen Anstandskaffee trinken zu müssen. Der Mieter muss sich seine Beziehung von einem Aufseher genehmigen lassen, mit dem ihn meist nicht mehr verbindet als ein drückender Mietzins und herzliche Abneigung. Hausverwalter mit Stasimentalität, die man kaum über die Schwelle schauen lassen möchte, geschweige denn in sein Herz, sind fortan ermächtigt, Partnerschaftskontrollen vorzunehmen.
Da hilft die Beruhigung des Gerichts wenig, Mieter hätten einen Rechtsanspruch darauf, ihre LebensgefährtIn in die Wohnung aufzunehmen. Als Ausweg bleibt nur der Gang in die Illegalität. Die wilde Ehe wird zur Schwarzehe, untergetaucht unter der Bettdecke. PATRIK SCHWARZ