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der schwerpunkt

Foto: Hahn+Hartung/laif

Cannabis Als am 1. April 2024 das neue Cannabisgesetz in Kraft trat, war die Euphorie erst mal durchaus groß. Selbst wenn damit noch lange nicht, wie es Hans-Christian Ströbele einst legendär gefordert hatte, „das Hanf“ ganz freigegeben wurde. Die Teillegalisierung erlaubt Anbau und Besitz von Cannabis, allerdings in begrenzten Mengen. Mit Anbauvereinigungen, den Social Clubs, sollte zudem erreicht werden, dass deren Mitglieder Zugang zu legalem und nicht verunreinigtem Cannabis haben – um damit den Schwarz­markt zu verdrängen. Nach einer ersten Zwischenevaluierung ist jetzt zu sehen, dass diese Ziele nicht erreicht wurden und das Gesetz vielleicht doch ein schlechter Scherz ist. Die Social Clubs werden gegängelt und kommen kaum aus den Startlöchern, während medizinisches Cannabis leicht online geordert werden kann. Und der Schwarzmarkt brummt weiterhin. Zum Thema

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