der hingucker:
Veni, Vidi, Video
„Wir haben nach dem 5. Spieltag eine Kurs-Korrektur vorgenommen“, heißt es in einem Schreiben des DFB an die Bundesligisten. Korrigiert wurde: Der Videobeweis kommt auch dann zum Einsatz, wenn der Schiedsrichter eine vertretbare Entscheidung getroffen hat. Das fand der Kicker heraus – ein Widerspruch zur DFB-Behauptung, die Technik käme nur dann zum Einsatz, wenn eine „klare Fehlentscheidung“ vorliegt oder etwas Wichtiges übersehen wurde. Nun regt sich DFB-Präsident Reinhard Grindel auf: Das Schreiben, das von den Schiedsrichterfunktionären Lutz Michael Fröhlich und Hellmut Krug unterzeichnet wurde, sei mit ihm nicht abgestimmt worden, „ich bin darüber nicht glücklich“.
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