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Archiv-Artikel

das wichtigste Augen auf beim Kaffeekauf!

KÖLN dpa ■ Nach Einkäufen im Ausland über das Internet sind tausende von Kunden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ins Visier des Zolls geraten. „Sobald Sie im Internet Kaffee bestellen, muss dieser versteuert werden“, erläuterte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln gestern. Ein Kunde müsse den Kauf bei seinem Hauptzollamt melden, das dann einen Steuerbescheid ausstelle. Bei kleineren Vergehen müsse voraussichtlich niemand mit einem Bußgeld rechnen. Der Zoll sei aber gesetzlich verpflichtet, Hinweisen nachzugehen. In Europa wird die Kaffeesteuer laut Deutschem Kaffeeverband nur in Deutschland, Belgien und Dänemark erhoben. In der Bundesrepublik beträgt der Steuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Das jährliche Steueraufkommen betrage rund 1 Milliarde Euro.