■ co op-Prozeß: Montag erstes Urteil
Frankfurt (AP) – Im Frankfurter co op-Prozeß will die Staatsanwaltschaft für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Konzerns, Bernd Otto, voraussichtlich fünf Jahre Freiheitsstrafe fordern. Das gab die Anklagebehörde gestern bekannt. Nach der Abtrennung des Verfahrens gegen den des Betrugs und der Untreue angeklagten 52jährigen von dem Prozeß gegen die fünf Mitangeklagten wird bereits für den Montag mit dem Urteil gerechnet. Nach Ansicht des Gerichts ist das Verfahren gegen Otto „enscheidungsreif“ geworden, nachdem der Angeklagte überraschend ein Geständnis abgelegt hatte.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen