piwik no script img

by the way

Bei Anruf anhalten

Telefonieren und gleichzeitig lenken – ein Kinderspiel? Seit dem 1. Januar 2001 verbotenes Glücksspiel. So will es die Verordnung zum Handyverbot für Verkehrsteilnehmer. Demnach muss jeder Fahrer beide Hände zum Führen seines Fahrzeugs frei haben – und zwar immer und überall. Auch Radfahrer sind von dieser Sicherheitsmaßnahme betroffen. Sie bezieht sich nämlich nicht nur auf Autofahrer, sondern ausdrücklich auf alle Fahrzeugführer.

Sicher mit Helm?

Angefahrene Radfahrer sind unschuldig. Ein Autofahrer als Unfallverursacher sah das anders. Die Verletzungen des Bikers hätten ja durch das Tragen eines Helmes vermieden oder verringert werden können. Das mag sein, sagte das Oberlandesgericht Nürnberg. Da aber hier zu Lande keine Helmpflicht gelte, ist der Autofahrer in voller Höhe schadenspflichtig, weil er eben den Unfall verschuldet hat. Ein Urteil zum Merken: Az.: 8 U 1893/99.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen