brief des tages:
Brandgefährliche Kinder
„Verfassungsschutz darf Kinder überwachen“, taz vom 16. 1. 2020
Die Band Extrabreit hat ja schon in den 80ern vor den „kleinen Mädchen aus der Vorstadt“ gewarnt, die mit benzingefüllten Flaschen durch die Straßen ziehen, um ihre Schule anzuzünden. Und nun hat auch Hamburgs VS-Chef Voß erkannt, wie brandgefährlich Kinder sind, und will sie darum überwachen lassen. Er redet hier von 12-Jährigen, die also noch nicht mal strafmündig sind. Aber vielleicht macht sie gerade diese Tatsache so gefährlich: So können sie gezielt von den stets gewaltbereiten Linksextremisten indoktriniert und eingesetzt werden, ohne dass man sie dafür strafrechtlich belangen kann. Ziemlich clever! Oder wie sonst soll ich es verstehen, dass Voß im selben Atemzug auf die G20-Ausschreitungen, die „Drei von der Parkbank“, den Farbbeutelanschlag auf das Auto von Innensenator Grote und die Silvesterunruhen von Connewitz hinweist? Wo soll da der Zusammenhang sein? Wie sollen die genannten Ereignisse, bei denen die Täter_innen Jugendliche bzw. Erwachsene waren, eine Überwachung von Kindern durch den VS rechtfertigen?
Kirsten Diercks, Norderstedt
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