brief des tages:
Noch immer im Strafgesetzbuch: § 219a
„219 kleine Schritte für die Frauenrechte“, taz vom 30. 1. 19
Schade, dass sich seit der Reformierung des § 218 StGB (1976) nicht sehr viel geändert hat und ein Schwangerschaftsabbruch noch immer im Strafgesetzbuch steht. Schade, dass wir Frauen uns nur dann informieren können sollen, wenn wir in persönliche Not geraten sind. Schade, dass die ÄrztInnen, die Abtreibungen vornehmen, noch immer kriminalisiert werden. Schade, dass die SPD mal wieder umgefallen ist. Schade, dass ich seit 1976 das Gefühl habe, trotz aller Demos, Diskussionen und Bemühungen und der Wiedervereinigung hat sich nichts verbessert. Gut, dass es mutige ÄrztInnen, Politiker und Menschen gibt, die weitermachen und nicht aufhören wollen, das anstrengende Thema zu enttabuisieren. Gut, dass die taz dem Thema eine große Resonanz in der Öffentlichkeit verschafft. Gut, dass es Beratungsstellen von freien Trägern (Pro Familia, AWO) gibt, die Frauen, Männern und Paaren die Möglichkeiten bieten, sich angst- und barrierefrei, datengeschützt, anonym und kostenlos über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. Brigitte Gregor-Rauschtenberger, Schwelm
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