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brief des tages

Der freiwillige Gang aus dem Leben

„Der Gesetzgeber muss handeln“, taz vom 17. 1. 18

Für den freiwilligen Gang aus dem Leben kann es gute Gründe geben. Ich selbst behalte mir das Recht vor, dies auch zu tun. Ich fühle mich ethisch eingebunden, dabei keine anderen Menschen zu traumatisieren, zum Beispiel indem ich mich vor einen Zug werfe oder Mitarbeiter von Behörden „zwinge“, mir eine Sterbesubstanz zu verschaffen. Wer aus dem Leben gehen will, lege sich ins Bett und stelle die Aufnahme von Flüssigkeit ein. Dieser Gang aus dem Leben ist schmerzfrei, friedvoll und kommt einem Einschlafen über vier Tage gleich. Ich habe Menschen dabei begleitet. In diesem Dehydrierungsprozess, auch Sterbefasten genannt, läuft das eigene Leben noch einmal als innerer Film ab; Gehende können bewusst Abschied nehmen. Sollte dabei eine Erkenntnis gemacht werden, die lebenswert erscheint, wird die/der Gehende ganz eindeutige Zeichen geben. Wenn jetzt die Hyper-Konsumgesellschaft ihr Angebot mit einem Sterbemittel komplettieren will, kann der bewusste Abschied nicht mehr vollzogen werden: Das Gift nimmt seinen unumkehrbaren Lauf. In wessen Sinne soll dies sein? Volker Sundermann, Kassel

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