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In der Ausgabe vom 16. Juni 2000 berichtete die taz unter dem Titel „Große Träume jäh gestoppt“ über den Zwangsabstieg des Fußball-Zweitligisten Tennis Borussia Berlin (TeBe) und die Geschäfte des TeBe-Finanziers Göttinger Gruppe. Über das Investmentsystem, das der Finanzdienstleister Göttinger Gruppe seinen Anlegern anbietet, hieß es in dem Artikel: „Das Oberlandesgericht Celle befand, es handele sich um ein ,Schneeballsystem‘. Ein ,Totalverlust‘ stehe im Raum.“ An diesem Punkt ist uns in der Berichterstattung ein Fehler unterlaufen.

Das Landgericht Göttingen hatte entschieden, ein von der Göttinger Gruppe angebotener Pensionssparplan, später Persönlicher Sachwertplan genannt, sei sittenwidrig.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat diese Entscheidung in zweiter Instanz wieder aufgehoben. Dabei kam das OLG zu dem Ergebnis: „Das Landgericht hat zu Unrecht angenommen, dass sich die Gewinnerwartung im Wesentlichen auf den Eintritt eines so genannten ,Schneeballeffekts‘ stütze. (...) Ein solches ,Schneeballsystem‘ enthält das Konzept des Beklagten nicht.“

Wir entschuldigen uns für den Fehler. TAZ

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