belehrt: Krach mit dem Maja-Man
Wir leben in einer grün regierten Stadt, die nett zu Fußgängern ist. Dachte ich zumindest, bis mir in dieser Woche ein „Bünabe“ den Tag verdarb. Kurz zu Fuß ging ich mit meinem Partner einkaufen, weil „Schritte machen“ gesund ist und es das Klima schont. Wir gingen schräg über unsere Tempo-30-Straße, die auf der anderen Seite nur einen matschigen Weg hat, der so zugeparkt ist, dass keine zwei Menschen nebeneinander passen.
Wir waren in ein Gespräch vertieft, bis uns von hinten ein Radler anklingelte. Er trug schwarz, dazu einen gelben Helm und gelbe Weste – ein bürgernaher Beamter, dessen Outfit uns an Biene Maja erinnerte. Er erschien freundlich, bis er sprach: „Auf der Fahrbahn dürfen Sie nicht gehen!“
„Wieso denn nicht?“, fragte ich zurück – und mein Partner: „Wir sind ja schon weg.“ Wir sagten das in einem Atemzug und verstrickten uns in einen Krach miteinander. Der ulkig gekleidete Polizist mache nur seinen Job, die Regeln seien so, fand mein Begleiter.
Als wir um die Ecke bogen, wo es einen breiten Fußweg gibt, sahen wir Maja-Man wieder. 100 Meter weiter stellte er sein Rad quer über den Fußweg, weil er ein falsch parkendes Auto knipste. Für ihn galt also keine „Stell dein Rad an der Seite ab“-Regel. Später im Supermarkt tauchte der bürgernahe Beamte wieder auf. Wir fühlten uns bald verfolgt.
Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (STVO) brachte danach mein Weltbild durcheinander. Die ist wirklich streng. Ich muss als Fußgänger nicht nur den Gehweg benutzen, ich muss auch noch die Fahrbahn „zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung“ überschreiten.
Wer den Satz des Pythagoras kennt, weiß, dass der schräge Weg, wie wir ihn gingen, also die Hypotenuse, für den Fußgänger der kürzeste Weg zum Ziel ist. Die STVO denkt aber nur an die Autofahrer. Fußgängern droht, wenn sie trotz Gehweg die Fahrbahn betreten, sogar ein Bußgeld von fünf Euro.
Sie erhalten, wenn sie Dinge ganz falsch machen, zum Beispiel unerlaubt von einem Unfallort weggehen, sogar Punkte in Flensburg. Nicht-Führerscheinbesitzern droht dann, dass sie keinen „Lappen“ machen dürfen. Gott sei dank kennt die STVO kein Fußgehverbot.
Und die Moral der Geschichte: Ich mache künftig um alle Maja-Men einen großen Bogen. Kaija Kutter
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