■ beiseite: Streit um Mann
Der Frankfurter S. Fischer Verlag hat die Weltrechte an Heinrich Mann rechtmäßig inne. Das bestätigte das Berliner Landgericht am Donnerstag nach einer mündlichen Verhandlung in erster Instanz. Der Berliner Aufbau-Verlag, der die Weltrechte seit den 50er Jahren besaß, hatte gegen eine 1993 ausgesprochene Kündigung der Rechte durch die Erben Manns geklagt. Das Landgericht erklärte diese jetzt für wirksam. In einem Vertrag von 1954 war eine Klausel vereinbart worden, daß mit einer halbjährigen Frist der Vertrag gekündigt werden könne. Aufbau hingegen war von der üblichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Autors, also bis zum Jahr 2020, ausgegangen.
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