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auslauf Tagesgericht

Nun ist es offiziell: Christoph Daum ist mit seiner Unterlassungsklage gegen einen Kölner Rechtsmediziner gescheitert. Der darf nun weiterhin behaupten, Daum sei eine „stark kokainabhängige Person“, „in seiner Persönlichkeit gespalten“ und zudem „stark suizidgefährdet“. Wir ahnten es bereits und frönen in der Mensa lieber ganz solide dem Schweinegeschnetzelten nach Gyros-Art und erfreuen uns der Östrogene. Das ist billiger.

FH- und Unimensen 11–14.30 Uhr