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aus dem jargon des bundestags

„Kernbereich exekutivischer Eigenverantwortung“

Am liebsten hätte die CDU/CSU-Fraktion den Untersuchungsausschuss zum „rot-grünen Wahlbetrug“ schon heute im Bundestag eingesetzt. Doch SPD und Grüne wollen den Antrag mit ihrer Mehrheit erst einmal in den Geschäftsordnungsausschuss überweisen. Dort soll seine Zulässigkeit geprüft werden.

Nach Ansicht eines SPD-Sprechers ist das ein „Routinevorgang“, der bei allen Untersuchungsausschüssen so praktiziert wurde. Einigen in der Union kommt die Verzögerung nicht zupass, da sie vor den Wahlen in Hessen und Niedersachsen mit dem Ausschuss noch möglichst viel Stimmung machen möchten.

Brisant ist die Prüfung aber auch, weil es in der SPD tatsächlich verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Der Untersuchungsauftrag sei „zu unbestimmt“, heißt es, und er verletze den „Kernbereich exekutivischer Eigenverantwortung“. Gemeint ist damit ein geschützter Bereich, in dem die Regierung (neue) Ideen offen diskutieren kann, ohne dass via Parlament bereits die Öffentlichkeit davon erfährt. Dieser Bereich könnte etwa betroffen sein, wenn die Union auch regierungsinterne Überlegungen dieses Sommers ausforschen will, wie das Defizit vielleicht doch im Zaum zu halten wäre.

Die CDU/CSU-Fraktion kann als starke Minderheit im Prinzip zwar einen Untersuchungsausschuss erzwingen. Wenn die rot-grüne Mehrheit den Auftrag aber für unzulässig erklärt, bleibt der Union nur, das Bundesverfassungsgericht um Klärung zu bitten – und bis dahin den Untersuchungsauftrag neu zu formulieren. CHR

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