anti-terror-paket: Worauf Grüne und SPD sich einigten
Mehr Rechte für Polizei und Geheimdienste
Bundeskriminalamt: Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Es ist nun auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetzkriminalität ermitteln. Ohne die bisherigen Umwege über Länderpolizeien darf das BKA jetzt Auskünfte direkt einholen.
Bundesgrenzschutz: Der BGS soll künftig generell Ausweispapiere kontrollieren dürfen. Außerdem wird das Einsatzgebiet von bisher 30 auf 50 Kilometer im Grenzgebiet ausgeweitet.
Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält das Recht, auch solche Aktivitäten zu beobachten, die sich gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Die Gesetze für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) werden entsprechend angepasst. Um Geldströme internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen. Ferner dürfen Auskünfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen eingeholt werden. Diese neuen Befugnisse unterliegen der parlamentarischen Kontrolle.
Ausweisung: Die Gründe für eine Abschiebung werden erweitert. So können auch Flüchtlinge, die unter dem Abschiebeschutz der Genfer Flüchtlingskonvention stehen, des Landes verwiesen werden, wenn sie beispielsweise die Sicherheit gefährden oder einer Vereinigung angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt. Ein bloßer Verdacht reicht hierfür aber nicht aus. Die Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mit den Sicherheitsbehörden wird intensiviert.
Asylverfahren: Es wird eine gesetzliche Grundlage für eine Sprachaufzeichnung geschaffen. Durch eine Analyse dieser Aufzeichnung soll in Zweifelsfällen das Herkunftsgebiet des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere identitätssichernde Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt. Fingerabdrücke von Asylbewerbern können automatisch mit dem Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden.
Ausländerzentralregister: Dieses zentrale Register soll zu einer Visa-Entscheidungs-Datei ausgebaut werden. Der Zugriff für Polizeibehörden – im Rahmen von Personenkontrollen – wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen künftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Die Religionszugehörigkeit von Ausländern soll gespeichert werden. Dies entfällt bei Widerspruch.
Personalausweise: Computergestützte Identifizierungen (Biometrie) sollen in die Ausweispapiere aufgenommen werden. Ob es Fingerabdrücke, die Iris oder die Form der Hand sein werden, darüber sollen Bundestag und -rat und nicht das Innenministerium entscheiden.
Vereinsgesetz: Durch eine Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe für Vereine soll verhindert werden, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. DPA/AFP/TAZ
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