: anspruch auf recht
Gutscheine für vier Stunden bleiben
Klare Ansage der Bildungsbehörde: „Kita-Gutscheine für die vierstündige Betreuung im Elementarbereich werden gemäß dem geltenden Rechtsanspruch wie bisher weiter ausgegeben“, sagt Alexander Luckow. Das gelte auch für Weiterbewilligungen, so der Sprecher von Kita-Senator Lange. Damit reagierte er auf eine Mitteilung des Diakonischen Werkes, dass die Ausgabe dieser Mindest-Gutscheine gestoppt worden sei, obwohl dies nach Bundesrecht gar nicht möglich ist. Die GAL-Abgeordnete Sabine Steffen vermutete dahinter einen üblen Trick: Die Eltern sollten „auf den Klageweg verwiesen“ werden, damit die Behörde „Zeit gewinnen und Geld sparen“ könne. Damit schiebe „der Senat seine Finanzprobleme auf Familien ab“, glaubt Steffen. Das sei, dementiert Luckow, „definitiv nicht zutreffend“. smv