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Zwölf Jahre für Amokfahrer

Stuttgart (dpa/ap) - Wegen Totschlags und fahrlässiger Tötung hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart einen Falschfahrer aus Nürtingen (Kreis Esslingen) zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe und fünf Jahren Führerscheinsperre verurteilt. Der 22jährige Installateur hatte bei einer Amokfahrt auf der Autobahn Stuttgart–Ulm in der Nacht zum 12. Oktober vergangenen Jahres vier Menschen getötet und einen schwer verletzt. Zur Tatzeit betrug sein Blutalkoholgehalt 1,2 Promille. Da mehrere Sachverständige dem Angeklagten eine besondere Alkoholintoleranz attestierten, konnte die Schwurgerichtskammer eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen. Das Schwurgericht ging jedoch davon aus, daß der Angeklagte zumindest das erste Opfer auf einem Rastplatz vorsätzlich getötet und damit Totschlag begangen hat. Auf fahrlässige Tötung in drei Fällen erkannten die Richter bei dem Frontalzusammenstoß, der sich wenig später zwischen dem Auto des Angeklagten und einem mit vier Insassen entgegenkommenden Wagen auf der Autobahn ereignete. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, weil nach seinen Worten der junge Mann Selbstmord begehen und dabei entsprechend einer früheren Ankündigung „ein paar Leute mitnehmen“ wollte.

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