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Zweitregister-Gesetz

■ BVG verkündet morgen sein Urteil

Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag sein Urteil über das seit Jahren umstrittene Zweitregister-Gesetz für die deutsche Schiffahrt verkünden. Ihm liegen Verfassungsbeschwerden der Gewerkschaften ÖTV und DAG sowie Normenkontrollklagen der Länder Bremen und Schleswig-Holstein vor.

Nach dem Gesetz vom 23. Mai 1989 können auf deutschen Schiffen ausländische Seeleute zu den niedrigen Löhnen ihrer Heimatländer beschäftigt werden. Damit soll die zunehmende Ausflaggung der deutschen Handelsflotte unter Billigflaggen gestoppt werden.

Diese Regelung hatte in der mündlichen Verhandlung im Oktober 1994 ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums verteidigt: Ein Verzicht würde zu einer „weiteren massiven Ausflaggung deutscher Tonnage“ führen. Demgegenüber warfen die Kläger der Bundesregierung vor, keines ihrer mit dem Gesetz verfolgten Ziele erreicht zu haben. Der Bestand an Handelsschiffen unter deutscher Flagge habe sich vielmehr weiter verringert. Gleichzeitig habe die Arbeitslosigkeit deutscher Seeleute mit einer Quote von 18,26 Prozent einen Höchststand erreicht. Es sei weder politisch noch volkswirtschaftlich akzeptabel, daß hochqualifizierte deutsche Seeleute von schlecht ausgebildeten ausländischen Kollegen verdrängt würden, die zu teilweise äußerst niedrigen Heuern vermittelt würden. dpa

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