: Zweiter RDL–Freispruch
■ Dem Radio Dreyeckland–Techniker Karthäuser war keine „strafrechtlich relevante“ Unterstützung nachweisbar
Freiburg (taz) - Zweiter Freispruch in Sachen „Radio Dreyeckland“: Nachdem am Donnerstagabend das Freiburger Schöffengericht bereits den ehemaligen Vorsitzenden des „Freundeskreises Radio Dreyeckland e.V.“, Klaus Hochstein, vom Vorwurf der „physischen Beihilfe“ zur Verletzung des Fernmeldeanlagengesetzes freigesprochen hatte, endete am Freitag ein Strafverfahren gegen den Rundfunktechniker Michael Karthäuser ebenfalls mit einem Freispruch. Zwar sei der 30jährige nach Auffassung des Schöffengerichts zumindest früher, als RDL noch aus dem Elsaß sendete, einer der maßgeblichen Techniker des Radios gewesen, eine „strafrechtlich relevante“ Unterstützung während des Freiburger Radiofrühlings im April letzten Jahres, als RDL den Live– Sendebetrieb direkt aus Freiburg aufnahm, sei ihm jedoch nicht nachzuweisen. Damals beschlagnahmte die Polizei bei einer ihrer zahlreichen Razzien am Arbeitsplatz des Angeklagten, dem alternativen Elektronikbetrieb „network electronic“, Teile einer Sendeanlage sowie entsprechende Fachliteratur. Die Geräte gehörten jedoch zu einer Sendeanlage, die „network“ damals im Auftrag der Regenbogenfraktion des Europaparlamentes für die kanakische Befreiungsbewegung auf Neukaledonien zusammengestellt hatte. Ein Vertreter der EuroGrünen forderte nach dem Freispruch die sofortige Freigabe der beschlagnahmten Anlage. Sie soll nun endlich in die Südsee verschickt werden.
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