in kürze VERBRENNUNGSPROZESS : Zweimal lebenslänglich
Zu lebenslanger Haft hat das Landgericht Frankfurt (Oder) zwei Männer verurteilt, die im Mai 2004 zwei Menschen bei lebendigem Leib verbrannt haben. Die Kammer sah die Schuld der beiden Hauptangeklagten am Tod ihrer Opfer als erwiesen an. Auch zwei weitere Angeklagte bekamen Haftstrafen. (dpa)