piwik no script img

Zweimal Anklage in Göteborg

GÖTEBORG dpa ■ Ein 19-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen steht seit gestern zum zweiten Mal nach den Krawallen beim EU-Gipfel vor dem Göteborger Gericht. Der Abiturient war Mitte Juli als erster Angeklagter wegen der Ausschreitungen zu sechs Monaten Haft und fünfjährigem Einreiseverbot verurteilt worden. Grund für den zweiten Prozess ist neues Belastungsmaterial. Die Staatsanwaltschaft legte kurz nach dem ersten Verfahren Videoaufnahmen vor. Danach werden dem 19-Jährigen jetzt mehrere Pflastersteinwürfe, Barrikadenbau mit Hilfe eines Fahrrads sowie Anstiftung anderer zu Gewalttaten zur Last gelegt.

Am Donnerstag war ein 20-jähriger Zivildienstleistender aus Berlin zu 14 Monaten Haft sowie fünfjährigem Einreiseverbot nach Schweden verurteilt worden. Als dritter Deutscher unter 19 bisher Verurteilten erhielt ein 24-Jähriger aus Berlin 15 Monate Haft sowie zehn Jahre Einreiseverbot in Schweden. Die bisherigen Urteile gegen Globalisierungskritiker gelten als ungewöhnlich hart für die schwedische Rechtspraxis. Insgesamt werden mehr als 100 Verfahren nach den Ausschreitungen von Mitte Juni erwartet, bei denen 77 Personen verletzt wurden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen