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Zweifel an Sperrklausel

GREIFSWALD dpa ■ Das Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat gestern Zweifel am Fortbestand der Fünfprozentklausel im Kommunalwahlgesetz geäußert. Der Landesgesetzgeber habe bei den Änderungen des Gesetzes in den Jahren 1997 und 1999 die Rechtmäßigkeit der seit 1990 geltenden Sperrklausel nicht überprüft. Das wäre aber seine Pflicht gewesen, sagte der Präsident des Gerichtes, Gerhard Hückstädt. Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen hatte gegen die Klausel Beschwerde erhoben, weil sie einen Verstoß gegen die Wahlrechtsgleichheit darstelle.

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