: Zweierlei Maß
■ betr.: „Sexualstrafrecht ver schärft“, taz vom 1.7.94
Endlich, endlich wurde die Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmißbrauch verändert. Es besteht endlich die Möglichkeit, sich in Sicherheit wähnende Täter zur Verantwortung für ihre Verbrechen zu ziehen! Grund für einen lauthalsen Jubelschrei!
Und ein Grund für mich zum Heulen und Wüten. Vor zwei Jahren wollte ich meinen Vater wegen sexuellen Mißbrauchs anzeigen und mußte hören, daß seine Taten verjährt waren. Frau kann sich leider nicht auf den Straftatbestand Vergewaltigung berufen (Verjährungsfrist 20 Jahre), da dieser nur vorliegt, wenn das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hatte! Unglaublich, aber wahr!
Jetzt bin ich 28 Jahre alt und kann eben knapp nicht mehr von dieser wundervollen Gesetzesänderung profitieren! Dumm gelaufen in meinem Fall. Name ist der Redaktion bekannt
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