: Zweierlei Maß bei Berufsverboten
■ Gericht in Niedersachsen bestätigt Entlassung von DKP-Lehrerin
Hannover (taz) - Der niedersächsische Disziplinarhof in Lüneburg hat jetzt erstmals gegen eine in der DKP engagierte Lehrerin ein endgültiges Berufsverbot verhängt. Der zweite Senat des höchsten niedersächsischen Disziplinargerichts sah zwei Kandidaturen der Studienrätin Dorothea Vogt für die DKP und deren Arbeit innerhalb der Partei als „schweres Dienstvergehen“ an und bestätigte am Dienstag letztinstanzlich die Entlassung der Lehrerin aus dem Schuldienst. Mit dem Urteil gibt es jetzt in Niedersachsen zu den Berufsverboten zweierlei höchstinstanzliche Rechtsprechung: Noch Ende Juli hatte der erste Senat des Disziplinarhofs im gleichgelagerten Fall der DKP-Lehrerin Irmelin Schatzschneider mit dem Hinwies auf die „neuen Tendenzen in der DKP“ lediglich eine Rückstufung zur Studienrätin verhängt.
In der Verhandlung vor dem zweiten Senat des Disziplarhofes hatte auch Dorothea Vogt auf die laufende Programmdiskussion innerhalb der DKP verwiesen und das bisherige Mannheimer Programm der Partei als in weiten Teilen überholt bezeichnet. Die Disziplinarkammer behauptete dennoch, die Studienrätin habe sich voll hinter dieses in den Augen des Gerichts verfassungswidrige Programm gestellt. Sie hätten bei Dorothea Vogt keine „mildernden Umstände“ erkennen können, begründeten die Lüneburger Richter ihr Urteil.
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