: Zweierlei Anspruch
■ FDP: SPD-Kita-Gesetz ist Eingeständnis
Als verspätete Einsicht in eine falsche eigene Kita-Politik wertete gestern der FDP-Abgeordnete Wieland Schinnenburg den Kita-Gesetzentwurf der SPD. Die Partei gestehe damit ein „dass die garantierten Betreuungzeiten zu kurz waren und das Kindergeld bei der Berechnung der Elternbeiträge nicht mitgezählt werden darf“, teilt Schinnenburg mit.
Wie berichtet, liegt ein Kita-Gesetzentwurf der SPD vor, der unter anderem die Austockung des geltenden Rechtsanspruchs für Drei- bis Sechjährige von täglich vier auf fünf Stunden vorsieht. Der Anspruch auf Halbtagsplätze wurde Mitte der 90er bundesweit im Rahmen der Verschärfung des Paragraf 218 eingeführt und gilt für jedes Kind, unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Darüber hinaus soll es laut SPD einen zweiten Rechtsanspruch für Berufstätige geben, der auch für Krippen- und Schulkinder gelten und die reale Arbeitszeit abdecken soll. Käme doch selbst eine halbtags arbeitende Mutter mit fünf Stunden Betreuung nicht aus, weil auch An- und Abfahrt Zeit kosten. „Die FDP sieht auch, dass die Betreuungszeiten verbessert werden müssen und arbeitet an einem Konzept“, sagt dazu FDP-Pressesprecher Markus Heyl. Einzelheiten könne er noch nicht nennen. Da der erweiterte Rechtsanspruch jedoch bisher vom Rechtssenat nie erwähnt wurde, steht zu befürchten, dass er unter den Tisch fällt.
Hoffnung verbreitet die FDP indes für Eltern, die auf die versprochene Absenkung der Kita-Gebühren warten. Die FDP habe sich stets zum „Ziel einer kostenlosen Betreuung bekannt“ und dies auch in die Koalitionsvereinbahrung aufgenommen, schreibt Schinnenburg. kaj
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