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Zwei Urteile gegen die Türkei

STRASSBURG afp/ap ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag die Türkei zweimal hintereinander verurteilt. Im ersten Fall fordert das Gericht von Ankara die Zahlung von 140.000 Euro Schmerzensgeld an die Angehörigen zweier kurdischer Politiker, die seit vier Jahren vermisst werden, nachdem sie zuletzt zu einer Polizeiwache unterwegs waren. Das Straßburger Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Behörden das Schicksal der Männer nicht ernsthaft untersucht hätten. Beim zweiten Fall muss die Türkei 6.600 Euro Schmerzensgeld an eine Frau zahlen, die wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer bewaffneten Gruppe mehr als sieben Jahre in Untersuchungshaft war. Die Straßburger Richter sahen in beiden Fällen Verstöße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

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