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Zwei Jahre Haft und 20.000 Mark Strafe für sexuellen Mißbrauch

Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern, sexueller Nötigung und Körperverletzung hat die Zweite Große Strafkammer Bremen am Dienstag einen 42 Jahre alten Mann verurteilt. Der Schausteller hatte in der Zeit von 1986 bis 1994 viermal seine Stieftochter „befingert“ und geschlagen. Der nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte, der das Urteil sofort annahm, muß außerdem 20.000 Mark an den Bremer Verein „Schattenriß“ zahlen, der mißbrauchten Mädchen hilft.

Da der Angeklagte in der Verhandlung alle Taten gestand, wurde der heute 22jährigen Nebenklägerin ein quälend langes Verfahren erspart. „Was Sie heute gemacht haben, ist im nachhinein sicherlich Schadensbegrenzung“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil . dpa

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