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Zwangsverkäufe rückgängig machen

Berlin. Die erzwungenen Verkäufe von Häusern und Grundstücken ausreisewilliger DDR- Bürger sollten für nichtig erklärt werden. Dies hat die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) gefordert. Jeder sei vor dem Verlassen der DDR zum Verkauf seiner Immobilien gezwungen worden. Den unrechtmäßigen Erwerb müssen jetzt aber die Opfer beweisen. Aber für die letzten Jahre der DDR sei das unmöglich, da die Stasi nicht mehr mit den Eintragungen nachgekommen sei. Deshalb seien diese Vermögensfragen nur mit dem Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ zu lösen.