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Zwangsröntgen keine Bremensie -betr.: "Es wird weiter geröntgt", taz vom 25.8.1995

Betr.: „Es wird weitergeröntgt“, taz vom 25.8

Die Röntgenuntersuchungen sind von (verschiedenen) unabhängigen Richtern angeordnet worden. Die Anordnungen hätten nicht ergehen dürfen, wenn die Richter die rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft für abwegig gehalten hätten. Die Richter haben, soweit bekannt, bisher auch in allen Fällen das Hauptverfahren eröffnet. Dies setzt nach der Strafprozeßordnung voraus, daß der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Es ist deshalb falsch, wenn behauptet wird, bisher habe kein Jugendrichter einen Schaden erkennen können.

Die Verfahren vor den Jugendgerichten sind angelaufen, und es ist Sache der unabhängigen Richter, unter Überprüfung ihrer bisherigen Rechtsauffassung eine endgültige Entscheidung zu treffen und ggf. die nach Jugendstrafrecht vorgesehenen Sanktionen zu verhängen.

Bisher hat es, soweit bekannt, lediglich einen – auch von der Staatsanwaltschaft beantragten – (Teil-)Freispruch gegeben, weil aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls (die in der Pressekonferenz ausführlich dargestellt worden sind) dem Angeklagten kein Vorsatz nachzuweisen war. Daraus zu folgern, der Vorsatz werde auch in allen anderen Fällen nicht nachzuweisen sein, ist eine kühne Spekulation.

Die Behauptung schließlich, das Vorgehen der Bremer Staatsanwälte und Richter sei bundesweit einmalig, wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Es ist bisher nicht bekannt geworden, daß irgendeine Staatsanwaltschaft oder irgendein Gericht zu einer abweichenden Beurteilung gelangt ist und das Erschleichen von Sozialleistungen durch falsche Angaben zur Person für nicht strafbar erklärt hat. Auch Röntgenuntersuchungen im Ermittlungsverfahren sind keine Bremensie.

Senator für Justiz und Verfassung, i.A. Ines Gerwien

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