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Zwangspfand für Plastikflaschen

Bonn (dpa) - Auf Getränkeverpackungen aus Kunststoff muß ab 1.Februar 1989 ein Zwangspfand von 50 Pfennig erhoben werden. Das Bundeskabinett hat am Dienstag abend endgültig eine entsprechende Verordnung zum Abfallgesetz beschlossen, nachdem der Bundesrat noch einige redaktionelle Änderungen an der Vorlage empfohlen hatte. Mit der Neuregelung werden zugleich Einzelhandel und Hersteller verpflichtet, die Pfandflaschen zurückzunehmen und zu verwerten. Die Verordnung gilt für alle Flaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von 0,2 bis drei Liter.