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Zuwanderung auf österreichisch

WIEN taz ■ Die Devise in der Donaumetropole ist schlicht. „Integration vor Neuzuzug“ heißt die Parole. Zum 1. Januar 2003 soll das neue Maßnahmenpaket der österreichischen Regierung in Kraft treten. Unter der Reform des Fremdenrechts versteht die Regierung vor allem zweierlei: den Erwerb der deutschen Sprache und das Studium von Landes- und Staatsbürgerkunde. Jeder Ausländer muss den Sprachkurs zur Hälfte selbst bezahlen und nach 18 Monaten eine Prüfung ablegen. Besteht er diese, bekommt er ein Visum für zwei Jahre, allerdings keine automatische Arbeitsgenehmigung. Vom kommunalen Wahlrecht und verschiedenen Segnungen des Sozialstaats bleiben Ausländer ausgeschlossen. Gefragt sind vor allem billige Saisonarbeiter.

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