Zuschlag für Ganztagsangebot: Schule ohne Schwarzarbeit

Niedersachsen will die Ausstattung der Ganztagsschulen anheben und die umstrittenen Honorarverträge für Hilfskräfte nur noch in Ausnahmen einsetzen.

Sollen an Nachmittagen verstärkt von Lehrern betreut werden: Schüler einer Ganztagsschule. Bild: dpa

HANNOVER taz | Niedersachsens rot-grüne Landesregierung will das Angebot der Ganztagsschulen ausbauen und mehr pädagogische Gestaltungsspielräume ermöglichen. Einen entsprechenden Erlass hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) am Donnerstag in Hannover vorgestellt. Bis ins Jahr 2017 will das Land rund 260 Millionen Euro zusätzlich in die Ganztagsschulausstattung stecken.

Nach dem Erlass, der im August in Kraft treten soll, soll der Zuschlag an Lehrerstunden, den Schulen für ihr Ganztagsangebot erhalten, künftig nach der Zahl der Schüler berechnet werden, die tatsächlich daran teilnehmen. Bislang wurde die Ausstattung an der Zahl der Ganztagsklassen und der jeweiligen Schulform bemessen, also ob offener, gebundener oder teilgebundener Ganztag.

Gerade bei Niedersachsens über 1.200 offenen Ganztagsschulen führte das in der Praxis dazu, dass in ihren Personalbudgets ein Zuschlag von nur 25 Prozent Lehrerstunden verbucht wurde. Die Folge: Um die Nachmittagsangebote zu stemmen, engagierten die Schulen mit ihrem Budget über Jahre billige Honorarkräfte. Ein rechtlich umstrittenes Modell: Offiziell waren die Honorarkräfte Selbstständige, in den Schulen aber komplett in die Abläufe eingebunden. Erst Rot-Grün legte den jahrelangen Streit zwischen Land und Rentenversicherung um diese Praxis nach der Regierungsübernahme bei – und kündigte an, zwölf Millionen Euro Rentenbeiträge nachzuzahlen.

Etwa 1.600 der landesweit 2.800 Schulen niedersachsenweit sind derzeit Ganztagsschulen.

Offene Ganztagsschulen mit freiwilligen Nachmittagsangeboten sind mit 1.200 die Mehrzahl.

Teilgebundene Ganztagsschulen mit verpflichtenden und freiwilligen Nachmittagsangeboten gibt es 230.

Der gebundene Ganztag ist mit 66 Schulen die Ausnahme. Dort ist der ganztägige Schulbesuch Pflicht, dafür wechseln sich Unterricht, Übungszeiten und außerunterrichtliche Angebote über den gesamten Tag verteilt ab.

Für pädagogische Mitarbeiter sollen künftig „Arbeitsverträge die Regel, Dienstleistungs- und Honorarverträge die Ausnahme sein“, kündigte Heiligenstadt an. Zum Schuljahr 2014/15 wolle man die Ausstattung an allen Ganztagsschulen auf 60 Prozent anheben. Für die landesweit 400 Schulen, die schon jetzt den vollen Ganztagszuschlag erhalten, gelte „Bestandsschutz“, sagte Heiligenstadt. Sie rechne damit, dass die Schulen durch die höhere Ausstattung auch an den Nachmittagen neben pädagogischen Mitarbeitern verstärkt Lehrer einsetzen und die Angebote an den Vor- und Nachmittagen, den Wechsel von Unterrichts-, Lern- und Übungszeiten mit sonstigen pädagogischen Angeboten „besser verzahnen“.

Eine Kompensation der umstrittenen einen Unterrichtsstunde Mehrarbeit pro Woche für Gymnasiallehrer ist der Ganztagsausbau indes nur indirekt: Wenn Gymnasiallehrer auch Übungs- und Lernstunden übernehmen, werde ihnen das als reguläre Unterrichtsstunde verbucht, Korrekturen, Vor- und Nachbereitungen fielen dabei aber weniger an, rechnet die Ministerin vor.

Für „Entstressung“ an den Gymnasien will Rot-Grün vielmehr mit der angekündigten Reform des Turboabis sorgen. Wie genau die aussehen soll – Rückkehr zum G9 oder geänderte Lehrpläne beim G8 – hält man sich bislang offen. Konkrete Vorschläge will die Landesregierung bis zum Sommer vorlegen.

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