■ Am Rande: Zusatzarbeit kommt auf die Banken zu
Bonn (dpa) – Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Banken Sondergebühren für die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen zu verbieten, hat Lob der Verbraucherverbände und scharfe Kritik der Kreditbranche ausgelöst. Unklar blieb am Mittwoch, wie viele Kunden betroffen sind, die nun Gebühren zurückfordern können. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) forderte die Banken auf, alle Gebühren für Freistellungsaufträge von sich aus zurückzuzahlen. Die Kunden sollten sich darauf aber nicht verlassen, sondern ihre Kontoauszüge ab 1993 überprüfen und die Gebühren aktiv zurückfordern.
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