piwik no script img

■ Am RandeZusatzarbeit kommt auf die Banken zu

Bonn (dpa) – Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Banken Sondergebühren für die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen zu verbieten, hat Lob der Verbraucherverbände und scharfe Kritik der Kreditbranche ausgelöst. Unklar blieb am Mittwoch, wie viele Kunden betroffen sind, die nun Gebühren zurückfordern können. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) forderte die Banken auf, alle Gebühren für Freistellungsaufträge von sich aus zurückzuzahlen. Die Kunden sollten sich darauf aber nicht verlassen, sondern ihre Kontoauszüge ab 1993 überprüfen und die Gebühren aktiv zurückfordern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen