■ Zur Person: Metz tut nichts
„Ich werde nicht unter Umgehung des Rechnungshofes etwas unternehmen“, sagt Bürgerschaftspräsident Reinhard Metz. Er hätte „etwas unternehmen“ können gegen seine eigene Partei: Immerhin hatte der Staatsgerichtshof Ende Dezember in einem Urteil geschrieben, „daß die Ausgabe von Fraktionsmitteln zur Wahlwerbung eine zweckwidrige Verwendung dieser Mittel ist“. Es ging dabei um zwei CDU-Fraktions-Anzeigen aus dem März 1995.
Das sieht der Präsident der Bürgerschaft aber nicht so wie der Staatsgerichtshof, es gäbe einen „alten Streit“ zwischen Rechnungshof und Parteien, meinte Metz zur taz. Metz will abwarten, der Rechnungshof hat die CDU zu einer Stellungnahme zu dem Staatsgerichtshofs-Urteil aufgefordert.
Metz' Vorgänger, Dieter Klink, zu der Frage, ob der Bürgerschaftspräsident Hinweisen auf Mißbrauch von Fraktionsmitteln aus eigener Initiative nachgehen sollte: „Ich habe es damals gemacht“ – bei der DVU und auch bei der FDP. K.W.
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