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Die Bremer Sängerin Corinna May, Siegerin der deutschen Vorentscheidung zum Grand Prix Eurovision, darf nicht am internationalen Finale in Jerusalem teilnehmen. Nach Eurovisionsregeln sind alte Titel, die bereits veröffentlicht wurden, von der Teilnahme am Grand Prix ausgeschlossen. Das Lied von Corinna May „Hör den Kindern einfach zu“ war aber bereits 1997 mit einem anderen Text und einem anderen Sänger erschienen, hat der Komponist Frank Zumbroich bestätigt.

Corinna May selbst hat nach Angaben ihres Vaters Heinz G. Meyer nicht gewußt, daß der Siegertitel bereits 1997 veröffentlicht worden war. „Corinna ist in Tränen aufgelöst und kann selbst keine Stellungnahme abgeben“, berichtete Meyer. Nun müsse geprüft werden, ob bei der Plattenfirma Fehler gemacht wurden. „Man hätte Corinna sagen müssen, daß das Lied schon alt ist“, so Meyer. Jeti/dpa

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