■ Zur Person: May ausgeladen
Die Bremer Sängerin Corinna May, Siegerin der deutschen Vorentscheidung zum Grand Prix Eurovision, darf nicht am internationalen Finale in Jerusalem teilnehmen. Nach Eurovisionsregeln sind alte Titel, die bereits veröffentlicht wurden, von der Teilnahme am Grand Prix ausgeschlossen. Das Lied von Corinna May „Hör den Kindern einfach zu“ war aber bereits 1997 mit einem anderen Text und einem anderen Sänger erschienen, hat der Komponist Frank Zumbroich bestätigt.
Corinna May selbst hat nach Angaben ihres Vaters Heinz G. Meyer nicht gewußt, daß der Siegertitel bereits 1997 veröffentlicht worden war. „Corinna ist in Tränen aufgelöst und kann selbst keine Stellungnahme abgeben“, berichtete Meyer. Nun müsse geprüft werden, ob bei der Plattenfirma Fehler gemacht wurden. „Man hätte Corinna sagen müssen, daß das Lied schon alt ist“, so Meyer. Jeti/dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen