■ Zur Person: Dieter Grimm
Der „Soldaten sind Mörder“-Beschluss machte ihn berühmt. Es war im August 1994, als der Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm in der „Tagesschau“ erläuterte, dass das pazifistische Glaubensbekenntnis in Deutschland nicht bestraft werden kann. Schlagartig wurde Grimm damit zu einem der meistgehassten Männer der Republik. Fortan stand er unter Polizeischutz. Rund ein Jahr später musste das Gericht in einem neuen Beschluss klarstellen, dass die gezielte Beleidigung von individuellen Soldaten oder aller Soldaten der Bundeswehr nicht zulässig sei. Manche haben Grimm vorgeworfen, er sei zu amerikanisch geprägt. Einen fast absoluten Vorrang für die Meinungsfreiheit, wie in den Staaten üblich, propagiert der ehemalige Harvard-Student Grimm aber gerade nicht. Ehrenschutz und Meinungsfreiheit sollen gegeneinander abgewogen werden, so die Sichtweise des Verfassungsrichters, wobei aber zugunsten der Meinungsfreiheit immer ins Gewicht falle, dass sie für die Demokratie ein besonders wichtiges Grundrecht darstellt. „Die grundlegende Entscheidung zur Meinungsfreiheit traf unser Gericht bereits in den 50er-Jahren“, bilanziert Grimm seine Amtszeit. „Seitdem werden nur noch Nuancen verändert.“ So wurde in letzter Zeit der Ehrenschutz gegenüber der Presse verstärkt. Dass Grimm nicht übermäßig amerikanisch denkt, zeigt sich in seinem zweiten Schwerpunktthema, dem Medienrecht. Stur hielt das Gericht in seiner Ägide daran fest, dass nur starke öffentlich-rechtliche Sender die mediale „Grundversorgung“ in Deutschland leisten können. Erst jüngst lehnte es Karlsruhe ab, Bürger von der Rundfunkgebühr zu befreien, auch wenn diese ARD und ZDF partout nicht ansehen wollen. Christian Rath
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