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„Zur Ausreise verpflichtet“

■ Rot-grünes Papier über die Leitlinien einer künftigen Ausländer- und Flüchtlingspolitik in Berlin

Im Rahmen der rot-grünen Verhandlungen hat jetzt die für Ausländer- und Flüchtlingspolitik zuständige Gruppe ein Papier ausgearbeitet, das die künftigen Leitlinien auf diesem Gebiet festlegt. Das Papier steht noch zur Abstimmung der großen Verhandlungskommission aus.

In dem Papier sind entscheidende Erleichterungen für Einwanderer und Asylsuchende enthalten. Grundlage der Koalition sei das Bekenntnis „zum Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft ohne Zwang zur Assimilation“. Dazu gehört, daß das kommunale Wahlrecht unverzüglich eingeführt werden soll.

Die markanteste Erneuerung ist eine neu einzurichtende Stelle, die neben den bisherigen Aufgaben der Ausländerbeauftragten Leitlinien einer neuen antirassistischen Politik entwickeln soll, zum Beispiel ein Antidiskriminierungsgesetz. Diese Stelle soll mit weitreichenden Kompetenzen und Kontrollrechten ausgestattet werden.

Außerdem hat sich die Verhandlungsgruppe darauf geeinigt, die sogenannte Rückkehroption zu erweitern. Jugendliche, die sich nach der Rückkehr in ihr Heimatland dort nicht mehr zurechtfinden, können - dem Papier zufolge - fünf Jahre nach der Volljährigkeit nach Berlin zurückkommen. Eine Rückkehroption soll es künftig auch im Falle von gescheiterten Ehen nach der Rückkehr ins Heimatland geben.

Ausländische Männer und Frauen, die einen Partner im Heimatland geheiratet haben, brauchen ferner nicht mehr ein Jahr zu warten, bis sie den Ehegatten nachziehen lassen können. Die zur Aufspürung von „Scheinehen“ gezielte Ausländerüberwachung durch Sondereinheiten der Polizei wird abgeschafft.

Auch in der Flüchtlingspolitik sind dem Papier zufolge erhebliche Lockerungen vorgesehen. So soll es keine Kürzung der Sozialhilfe geben und die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder einer Ausbildung für Flüchtlinge ermöglicht werden.

Dennoch wird es auch weiterhin Abschiebungen geben. „Bei negativem Abschluß des Asylverfahrens sind die Betroffenen zur Ausreise verpflichtet.“ Das gelte aber nicht, wenn Leben oder Freiheit bei der Abschiebung in das Herkunftsland bedroht sind. Eine Aufenthaltserlaubnis sollen auch Menschen erhalten, die „geschlechts- und gruppenspezifische Verfolgungsgründe“ aufweisen. Für Länder wie derzeit Libanon, Iran, Äthiopien und Sri Lanka wird ein Abschiebestopp verhängt. Auch die Flüchtlinge aus Bangladesh sollen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

E.K.

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