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Zunächst nur wenige Grundgesetzänderungen

Bonn (dpa) - Beim Beitritt der DDR werden die Änderungen am Grundgesetz voraussichtlich gering bleiben und sich im wesentlichen auf die Präambel und auf den Artikel 23 beschränken. Der Artikel 23 eröffnet die Möglichkeit des Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Wie es nach den Ressortbesprechungen zum Einigungsvertrag am Donnerstag aus dem Bundesinnenministerium hieß, könnten grundlegendere Verfassungsänderungen nach dem DDR-Beitritt eventuell von einer Enquete-Kommission erarbeitet werden.

Die Entscheidung über den möglichen Umfang der zunächst nötigen Verfassungsänderungen wird jedoch erst bei den weiteren Verhandlungen zum Einigungsvertrag fallen. Das Bundesinnenministerium wird an diesem Wochenende die Ergebnisse der Besprechungen in den Ressorts zusammenfassen. Nach weiteren Absprachen mit den anderen Ministerien und Gesprächen von Kanzleramt und Ländervertretern sollen dann die Verhandlungen mit der DDR am Monatsende forgesetzt werden. Wie es hieß, ist offenbar eine Streichung des Artikels 146 nicht mehr im Gespräch. In diesem Artikel wird die Möglichkeit eröffnet, daß sich ein vereinigtes Deutschland eine neue Verfassung gibt.

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