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Zumindest Lohn

Mindestlohn Senat beschließt Erhöhung um zwei Prozent für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Empfänger des Mindestlohns in öffentlichen Unternehmen oder in von der Stadt beauftragten Firmen erhalten in Hamburg von Oktober an mehr Geld. „Wir erhöhen den Hamburger Mindestlohn um zwei Prozent auf 8,67 Euro“, sagte gestern Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). In Hamburg gilt seit dem Jahr 2013 ein Landesmindestlohngesetz, das alle städtischen Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern brutto mindestens 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen.

Gleiches gilt seither auch für alle Firmen, die mit der Stadt zusammenarbeiten. Das betrifft unter anderem Reinigungskräfte am Uniklinikum Eppendorf oder auch das Aufsichtspersonal in Museen.

Jedoch soll das Gesetz zum 1. Januar 2017 wieder außer Kraft fallen. Dann laufen sämtliche Ausnahmeregelungen des Bundesmindestlohngesetzes aus, die Bundesregelung könne dann auch in Hamburg gelten. „Es macht keinen Sinn, zwei unterschiedliche Mindestlöhne nebeneinander zu haben – einen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und angeschlossener Unternehmen und einen für den ganzen Rest“, sagte Scheele. Das sei zu viel der Bürokratie. (dpa)