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Zuhälter darf Polizist sein

Frankfurt (dpa) - Eine erhebliche Strafmilderung hat die Revision eines Urteils für einen 25jährigen Frankfurter Polizeibeamten gebracht, der unter anderem wegen Zuhälterei zu fünf Jahren Haft und einem Berufsverbot auf Lebenszeit verurteilt worden war. Die Strafe wurde auf dreieinhalb Jahre Haft ermäßigt, das Berufsverbot aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts war das Berufsverbot ungerecht, weil der Angeklagte von seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bei der Zuhälterei keinerlei Gebrauch gemacht habe. Da der Beruf des Angeklagten demnach bei der Straftat keine Rolle gespielt habe, dürfe auch kein Berufsverbot verhängt werden. Dem inzwischen aus dem Dienst geschiedenen Polizisten stünde demnach eine Laufbahn als Polizeibeamter wieder offen.

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