: Zuhälter darf Polizist sein
Frankfurt (dpa) - Eine erhebliche Strafmilderung hat die Revision eines Urteils für einen 25jährigen Frankfurter Polizeibeamten gebracht, der unter anderem wegen Zuhälterei zu fünf Jahren Haft und einem Berufsverbot auf Lebenszeit verurteilt worden war. Die Strafe wurde auf dreieinhalb Jahre Haft ermäßigt, das Berufsverbot aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts war das Berufsverbot ungerecht, weil der Angeklagte von seiner Eigenschaft als Polizeibeamter bei der Zuhälterei keinerlei Gebrauch gemacht habe. Da der Beruf des Angeklagten demnach bei der Straftat keine Rolle gespielt habe, dürfe auch kein Berufsverbot verhängt werden. Dem inzwischen aus dem Dienst geschiedenen Polizisten stünde demnach eine Laufbahn als Polizeibeamter wieder offen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen