Zu wenig Klimaschutz bei VW: Greenpeace klagt gegen Volkswagen
VW wehrt sich gegen die Forderung nach dem Verbrennerausstieg bis 2030. Das sei nicht mit den Klimazielen vereinbar, sagt Greenpeace.
Die Kläger führen an, dass die gigantischen CO2-Emissionen des Wolfsburger Autokonzerns erheblich zur Klimakrise und deren Folgen beitrügen. Das Geschäftsmodell von VW sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Zum Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte fordern die Kläger VW unter anderem auf, den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner spätestens 2030 weltweit zu beenden. Hätte die Klage Erfolg, würden gut zwei Gigatonnen weniger CO2 bis zum Jahr 2040 ausgestoßen, hieß es. In ihrer Argumentation stützen sich die Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp, die Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer und der Landwirt auch auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts sowie ein niederländische Urteil gegen den Ölkonzern Shell.
Anfang September hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace juristische Schritte gegen vier deutsche Konzerne eingeleitet, um sie zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. BMW, Mercedes-Benz und VW sowie dem Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea wurden Unterlassungsschreiben zugeleitet. VW lehnte Ende Oktober die juristische Aufforderung ab, seine CO2-Emissionen schneller zu reduzieren.
Aus VW-Sicht sind Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne Unternehmen nicht der richtige Weg, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Das Unternehmen habe sich klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt und will spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral sein. Es sei zudem Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten, hieß es zuletzt.
Wegweisendes Urteil aus den Niederlanden
„Ein riesiger CO2-Emittent wie Volkswagen muss sich internationalen Klimazielen und dem Richterspruch aus Karlsruhe beugen“, sagte Kaiser am Rande der Klimakonferenz in Glasgow. „Nur mit einem schnellen Abschied vom Verbrenner kann VW seinen Beitrag zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad leisten.“ Eine ähnliche Klage hatte bereits Erfolg: Ein niederländisches Gericht stellte im Mai fest, dass nicht nur Staaten, sondern auch Konzerne ihre Treibhausgas-Emissionen verringern müssen und verurteilte den Konzern Shell mit allen Tochterfirmen zu mehr Klimaschutz.
VW als global zweitgrößter Autobauer weigere sich, eine Strategie vorzulegen, die auf einem CO2-Restbudget fußt, das mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sei, hieß es in der Greenpeace-Mitteilung. Um das Budget einzuhalten, müsse der Konzern seinen CO2-Fußabdruck bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 2018 senken, Verbrenner dürften nur noch ein Viertel aller bis dahin verkauften VW-Autos ausmachen und ab 2030 gar nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen