Zu viele Hühner im Stall: Strafbefehle wegen „Bio-Eierskandal“
Landwirte hatten zu viele Legehennen in ihre Ställe gestopft. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldauflagen.
BERLIN taz | Im Skandal um überbelegte Hühnerställe hat die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Oldenburg 26 Strafbefehle beantragt. Sieben davon seien inzwischen von Amtsgerichten in Niedersachsen erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstagabend mit. Acht weitere Verfahren seien gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt worden.
Die Behörde wirft den Eiererzeugern vor, in Ställen 1 bis 50 Prozent mehr Hühner untergebracht zu haben als erlaubt war. Die Kennzeichnung der Eier als Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung sei nur zulässig, wenn eine bestimmte Zahl von Tieren pro Quadratmeter nicht überschritten wird.
Die Beschuldigten müssen sich nun den Ermittlern zufolge wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verantworten. Falls sie Bio-Eier verkauft hatten, gehe es auch um Verstöße gegen das Ökologische Landbaugesetz.
Bewährungsstrafen beantragt
Die Staatsanwaltschaft habe Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr beantragt, hieß es. Als Bewährungsauflagen sollen die Eiererzeuger nach dem Willen der Ermittler hohe Geldauflagen zahlen, die dem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen.
Die Beschuldigten können die Strafbefehle ablehnen. Dann müssten sie sich aber wohl Gerichtsprozessen stellen.
Die Ermittlungen in weiteren rund 125 Verfahren dauern der Behörde zufolge noch an. Etwa 50 Fälle hatten die niedersächsischen Ermittler an andere Bundesländer abgegeben. Betroffen seien alle Haltungsformen, erklärte die Oldenburger Staatsanwaltschaft. Dennoch hatten die meisten Medien den Fall, der Ende Februar öffentlich wurde, als „Bio-Eierskandal“ bezeichnet.
Leser*innenkommentare
Irmi
Gast
Die Erzeuger von Bio Eiern in kleine Käfige sperren wo sie zwei Schritte und nicht mehr machen können, dann wissen sie auch mal wie das ist.
Für mich ist der überwiegende Teil der Biogeschichte eh nur Geldmacherei, weil jeden Tag Dumme aufstehen und das kaufen und sich einreden sie lebten gesund.
Hasso
Gast
Bewährung, Bewährung und nochmals Bewährung.Als ob das diese Tierquäler und Profitgeier abschrecken würde. Wer nicht hören will,der muss fühlen, und danach kann er sich bewähren.-In einen Wagon verfrachten, der so eng ist,dass sich keiner mehr setzen kann-,denn dann erst werden sie an die gequälten Kreaturen denken.
Wolfgang Banse
Gast
Würde des Geschöpfs Tier muss beachtete werden.Forderungen der Staatsanwalt.im Bezug auf das Strafmaß sind zu begrüßen
sinnlos
Gast
"Die Staatsanwaltschaft habe Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr beantragt, hieß es. Als Bewährungsauflagen sollen die Eiererzeuger nach dem Willen der Ermittler hohe Geldauflagen zahlen, die dem Nettogewinn aus den unzulässigen Eierverkäufen entsprechen."
auf gut deutsch: absolut keine Bestrafung für Tierquälerei!!!
Die Beweährungsstrafe wird einfach verstreichen als wäre nichts gewesen.
Die Strafe in höhe des NETTOGEWINNS(!!!) wurde eh nur unzulässig erworben und muss daher sowieso zurückgezahlt werden.
Wo ist hier die Bestrafung kann mich jemand drauf hinweisen? Ich sehe sie jedenfalls nicht.
Grüße