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in kürze SCHMERZENSGELDZu viel Zähne gezogen

Weil er einen 16-Jährigen zum Gebissträger machte, muss ein Zahnarzt 30.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Das OLG Hamm bestätigte ein Urteil der Vorinstanz. Der Arzt hatte dem Jungen zehn Zähne gezogen, darunter acht erhaltenswerte.

Az. 3 U 107/00. (dpa)

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