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Zoll II: Zeig dein Geld brav den Zöllnern

Frankfurt/Main (AP) – Wer Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 30.000 Mark aus- oder einführen will, muß dies ab sofort bei einer Zollkontrolle auf Verlangen anzeigen. Außerdem müssen der Zweck und die Herkunft des Bargelds nachgewiesen werden. Gesetzliche Grundlage ist das im Mai verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, womit der Geldwäsche ein Riegel vorgeschoben werden soll. Schwerpunkt der Kontrollen werden nach Angaben des Zollamts die Grenzübergänge sein. Die Kontrollen sind aber im ganzen Land möglich. Bei Unterlassung oder falschen Angaben drohen Bußgelder in Höhe des nicht-angemeldeten Betrags.

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